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   LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13   

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https://dejure.org/2015,20458
LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13 (https://dejure.org/2015,20458)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.04.2015 - L 16 R 935/13 (https://dejure.org/2015,20458)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. April 2015 - L 16 R 935/13 (https://dejure.org/2015,20458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsrechtlicher Status einer Integrationshelferin; Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Arbeit; Strukturverantwortung und Gewährleistungspflicht des Sozialhilfeträgers; Sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis

  • rewis.io

    Integrationshelfer, Schulbegleiter, Statusfeststellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsrechtlicher Status einer Integrationshelferin

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht eines Integrationshelfers nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Dabei sei für den vorliegenden Fall neben den üblichen Abgrenzungskriterien das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.04.2012 (B 12 KR 14/10 R) heranzuziehen.

    Eine Weisungsbefugnis setzt eine entsprechende rechtliche Verankerung, ggf. durch vertragliche Vereinbarung, im Verhältnis zu dem Dritten voraus, der zur Erfüllung der Aufgaben herangezogen wird (BSG, Urteil vom 25.04.2012, a.a.O., für den Bereich des Jugendhilferechts).

    Auch die dem Leistungsträger verbleibende Gesamtverantwortung für die Erbringung der Eingliederungshilfe bedeutet nicht, dass damit verbundene Dienstleistungen (rechtmäßig) nur in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden könnten (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 25.04.2012, a.a.O., für den Bereich der Jugendhilfe).

    Wegen der auch nach den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.04.2012 (B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 24/10 R) noch offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Leistungserbringung im Bereich des Rechts der Eingliederungshilfe für Behinderte wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG die Revision zugelassen.

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Es ist in Rechnung zu stellen, dass manchen Umständen wertungsmäßig größeres Gewicht zukommen kann als anderen, als weniger bedeutsam einzuschätzenden Indizien (BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    Auch aus den Besonderheiten des sozialhilferechtlichen Leistungserbringungsrechts ergibt sich kein anderes Ergebnis (zur Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10).

    Wegen der auch nach den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.04.2012 (B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 24/10 R) noch offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Leistungserbringung im Bereich des Rechts der Eingliederungshilfe für Behinderte wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG die Revision zugelassen.

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    In dem auf die Feststellung der Sozialversicherungspflicht Beschäftigter gerichteten Anfrageverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) sollte (und darf) allein geklärt werden, ob die Beigeladene zu 1) beim Kläger wegen des Vorliegens einer Beschäftigung bei diesem im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV versicherungspflichtig war; eine Feststellung des (Nicht)Bestehens von Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Selbstständigen, die eine Prüfung der (weiteren) Voraussetzungen der § 2 S 1, § 5 Abs. 2 S 1 Nr. 2 SGB VI erfordert, ist deshalb vom Streitgegenstand des vorliegenden gerichtlichen Verfahrens nicht umfasst (BSG, Urteil vom 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R).

    Werden "unter dem Dach" eines Rahmenvertrags einzelne, gesonderte, (nur) kurze Vertragsverhältnisse begründet, sind jeweils nur diese einzelnen "Einsatzaufträge" am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt im Urteil vom 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Die Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein, es muss aber eine fremdbestimmte Leistung bleiben, die Dienstleistung also zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (vgl. BSG, Urteil vom 24.09.1992, 7 RAr 12/92, Juris Rn. 16 m.w.N.).

    Denn die von der Beigeladenen zu 1) erbrachte Dienstleistung war nicht dergestalt, dass sie als fremdbestimmte Leistung in einer seitens des Klägers vorgegebenen betrieblichen Ordnung aufgegangen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24.09.1992, 7 RAr 12/92, Juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Da der Sozialhilfeträger die Leistungen also nicht selbst erbringt, sondern über die Verträge mit Leistungserbringern eine Sachleistung durch diese sicherzustellen hat, beschreibt der Begriff der Sachleistungsverschaffung die Konstellation besser (grundlegend zum sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis, BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R mit zahlreichen Literaturhinweisen).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Bezogen auf die hier streitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung handelt es sich bei der Vereinbarung vom 14.05.2009 um eine klassische Rahmenvereinbarung, die zwar eine auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung eröffnet, dabei jedoch nur (im Voraus) bestimmte Einzelheiten künftig noch abzuschließender Verträge festlegen solle (vgl. zur Struktur von Rahmenverträgen etwa BGH NJW-RR 1992, 977, 978 mwN).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Haben die Beteiligten vertraglich oder durch mündliche Abreden dokumentiert, vereinbart, keine Beschäftigung zu wollen, kommt dem Willen der Beteiligten nur dann keine indizielle Bedeutung zu, wenn die tatsächlichen Verhältnisse hiervon rechtlich relevant abweichen (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Ein Beschäftigungsverhältnis ist weder durch die Vereinbarung vom 14.05.2009 (ggf. rückwirkend ab dem 12.09.2008), noch durch den Rahmenvertrag vom 15.06.2004 oder die gegenüber P ergangenen Bewilligungsbescheide oder die Übernahme der Tätigkeit als Integrationshelferin für P im Jahr 2008 begründet worden (zur Bewertung der Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags vgl. BSG, Urteile vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R und vom 28.09.2011, a.a.O.).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Nach den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteilen vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R) sowie vom 04.06.2009 (B 12 R 6/08 R) fasste die Beklagte mit Bescheid vom 18.06.2010 den Bescheidtenor neu wie folgt:.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 935/13
    Nach den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteilen vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R) sowie vom 04.06.2009 (B 12 R 6/08 R) fasste die Beklagte mit Bescheid vom 18.06.2010 den Bescheidtenor neu wie folgt:.
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